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21.11.2023 ***ACHTUNG- WICHTIG ZU BEACHTEN!!!***
18.08.2023 Einschulung
16.10.2022 Steckenpferdreiten 2022
06.10.2022 Ein wunderbarer Spiel- und Spaßnachmittag im Ganztag
23.08.2022 Ministerbrief zum Schulstart vom 22.08.2022
21.11.2023 ***ACHTUNG- WICHTIG ZU BEACHTEN!!!***
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23.08.2022 Ministerbrief zum Schulstart vom 22.08.2022
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Aufnahme

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache ist eine integrative Schule, die insbesondere Kinder mit Sprach- und Sprechstörungen aufnimmt. Ein Kind wird im Bereich Sprache als förderbedürftig bezeichnet, wenn es in seiner Sprachentwicklung deutlich verzögert ist. Es gibt auch Kinder, die die wesentlichen Stufen der Sprachentwicklung altersgerecht durchlaufen, aber bestimmte Regeln der Laut-, Wort- und Satzbildung noch nicht einhalten. Schwieriger sind die Sprach- und Sprechstörungen zu erkennen, die auf eine beeinträchtigte Wahrnehmung zurückzuführen sind.

 

Die Aufnahme in die Lüstringer Bergschule geschieht aufgrund der Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischen Unterstützung. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die zuständige Landesschulbehörde auf Grundlage eines Fördergutachtens.

 

Das Verfahren leitet der Schulleiter der zuständigen Regelschule ein. Diese nimmt dann Kontakt zur Lüstringer Bergschule auf, um den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festzustellen.

 

Damit Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden können, sind folgende Schritte zu berücksichtigen:

 

  • Durch die zuständige Grundschule erfolgt eine Meldung Ihres Kindes zur „Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs“.
  • Daraufhin wird Ihr Kind durch eine Kollegin/einen Kollegen unserer Schule in den Bereichen Sprache, Wahrnehmung und Motorik überprüft.
  • Es wird ein Fördergutachten geschrieben, in dem ggbf. ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird.
  • Danach erfolgt eine Förderkommission, an der Sie als Eltern, die Förderschullehrerin, die/der Schulleiterin/Schulleiter der zuständigen Grundschule und ein/-e Kollege/-in der Grundschule teilnimmt.
  • In dieser Förderkommission wird über den bestmöglichen Förderort Ihres Kindes beraten.
  • Das Fördergutachten wird an die Landesschulbehörde geschickt, welche dann über den Förderbedarf Ihres Kindes entscheidet.
  • Sie erhalten dann ein Schreiben, in dem Sie dazu aufgefordert werden, Ihr Kind an der Schule Ihrer Wahl anzumelden.
  • Mit diesem Schreiben können Sie dann ihr Kind an unserer Schule anmelden.
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