Mobiler Dienst

Die Lüstringer Bergschule ist nicht nur Förderschule, sondern zugleich Förderzentrum für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die andere Schulformen besuchen (§ 14 Abs. 4 NSchG). Sie unterstützt als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege.

 

Die Lüstringer Bergschule bietet hierfür einen Mobilen Dienst an, mit dem sprachfördernde Maßnahmen an anderen Schulen ermöglicht werden. Förderschullehrerinnen und -lehrer der Lüstringer Bergschule suchen die entsprechende Schule auf, beraten die Lehrerinnen und Lehrer dort und unterstützen die Schülerinnen und Schüler.

 

Den Antrag können Sie sich hier herunterladen: