Übersicht der Regelungen für die "Notbremse": Brief des Kultusministers

23.04.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

sicher haben Sie die Debatte um eine bundesweite „Notbremse“ in den Medien verfolgt. Das Kultusministerium teilt für Sie mit, was das geänderte Gesetz für die Schulen in Niedersachsen bedeutet:

Für die Klassen 1 bis 3 wird die Regelung strenger. Sie wechseln ab einer Inzidenz von 165 ins Homeschooling (Szenario C). Es gibt eine Notbetreuung. Für alle anderen Jahrgänge und Schulformen ändert sich in Niedersachsen erst einmal nichts.

Eine Übersicht der Regelungen finden Sie unter folgendem download: