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Antrag auf Befreiuung der Präsenzpflicht

22.01.2021

Befreiung von der Präsenzpflicht bis zum 14. Februar 2021
Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern in der Präsenzphase im Szenario B vorübergehend bis zum 14. Februar 2021
die Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht.


Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler bei der Schule geltend gemacht werden.

 

Ein der Schule zur Verfügung gestelltes Formular kann ebenfalls genutzt werden. Dieses Formular finden Sie unten durch anklicken auf die Datei bzw. den link zum download.

 

Nach Geltendmachung ist eine Rückkehr in die Präsenzphase im Szenario B nicht vorgesehen.


Von der Befreiung von der Präsenzpflicht ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten, die auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten geschrieben werden können.


Die rechtliche Grundlage für die Befreiung von der Präsenzpflicht ergibt sich aus den Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht, hier: §§ 58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), RdErl. d. MK v. 1.12.2016 (SVBl. S. 705).

 
Weitere Informationen:
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Antrag auf Befreiuung von der Präsenzpflicht
 
 
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